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  MEDiNAT Pressemeldungen    

     

  Suchergebnis: 28 Beträge gefunden
  1. Verlängerung der Zulassung 
    Die Verlängerung der Zulassung eines Arzneimittels muss alle fünf Jahre erneut beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem Verlängerungstermin gestellt werden. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  2. Selbstwirksamkeit
    Überzeugung einer Person, selbst die Kompetenzen zu besitzen, ihre Erkrankung aktiv zu bewältigen. Eine hohe Selbstwirksamkeit ist die entscheidende motivationale Bedingung für Compliance und ein längerfristig erfolgreiches Selbstmanagement der Patienten.  Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  3. Schutzmotivation, Theorie der ...
    Die Theorie der Schutzmotivation (ROGERS, 1983) wird überwiegend herangezogen, um Vorhersagen im Bereich der Gesundheitspsychologie zu machen. Sie will erklären und vorhersagen unter welchen Bedingungen Menschen gesundheitsschädigendes Verhalten beibehalten und unter welchen Bedingungen sie solches Verhalten in Richtung gesundheitsbewußtes Handeln ändern.weiter>>>
     
  4. Selbstmedikation
    Heute meist der Erwerb und die Anwendung von Arzneimitteln zur Behandlung von leichteren Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen durch der Patienten/Konsumenten selbst. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  5. Rx to OTC-Switching
    Rx ist eine gebräuchliche Abkürzung für "Rezeptpflichtig" OTC (Over The Counter) beschreibt i. A. die rezeptfreien aber apothekenpflichtigen Arzneimittel. Rx to OTC-Switching ist somit die Entlassung aus der Verschreibungspflicht einer bis dato verschreibungspflichtigen Substanz. Diese Entlassung meist an best.weiter>>>
     
  6. Productplacement
    Productplacement ist die gezielte Plazierung von Markenprodukten als reale Requisite in der Handlung eines Spiel- oder Fernsehfilms bzw. in einem Magazin oder einer Reportage.  Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  7. Phytopharmaka
    Fertigarzneimittel pflanzlicher Herkunft.  Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  8. Pharmakoökonomie
    Die Pharmakoökonomie identifiziert, misst und vergleicht die Kosten bzw. verbrauchten Ressourcen und Konsequenzen pharmzeutischer Produkte und Dienstleistungen. Studienziele pharmakoökonomischer Evaluationen sind das Aufzeigen von Unterschieden  * in den klinischen Ergebnissen (Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Prognose)weiter>>>
     
  9. Patentrecht
    Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (Patentgesetz 1981 §1) Dies kann sich auf Erzeugnisse oder Verfahren beziehen, die Teil des Patentes sind. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  10. Nebenwirkung
    Neben der erwünschten Arzneimittelwirkung, aufgrund des pharmakologischen Wirkprofils, ggf. auftretende unerwünschte Wirkung.  Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  11. Nationale Zulassung
    Für Zulassungsanträge die in Deutschland gestellt und erteilt wurden gelten die Vorschriften des AMG, wobei europäische Vorschriften (Guidelines) immer stärker in die Verfahren einfließen oder in nationales Recht umgesetzt werden. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  12. Nachzulassung
    Arzneimittel die bis 1978 bereits vor Inkrafttreten des 1. AMG 1976 im Handel waren bzw. die Arzneimittel der ehem. DDR und für die bis 1990 bzw. 1991 ein sog. "Kurzantrag" auf Zulassung gestellt wurde galten als "fiktive Zulassungen". Für diese Arzneimittel, soweit sie noch nicht bereits "Nachzugelassen" wurden, mussten nun bis 01.weiter>>>
     
  13. Klinische Prüfung 
    Die zur Zulassung von Arzneimitteln geforderte Klinische Prüfung lässt sich in vier Phasen aufgliedern. Phase I: Prüfung an einem rel. kleinen Kollektiv freiwilliger Probanden zur Ermittlung der pharmakokinetischen Parameter. Phase II: Prüfung an einem rel. kleinen Patientenkollektiv. Phase III: Prüfung an einem großen Patientenkollektiv zur statistischen Sicherung der Wirksamkeit und Ermittlung von Art und Häufigkeit unerwünschter Wirkungen.weiter>>>
     
  14. Heilmittelwerberecht
    Anders als bei der Verabschiedung des HWG am 11. Juli 1965 benötigen und fordern die Patienten heutzutage mehr Information und Transparenz im Gesundheitswesen - nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber selbst in zahlreichen anderen, jüngeren Regelungen den Patienten mehr Eigenverantwortung und Eigenleistung abfordert.weiter>>>
     
  15. Europäisches Zulassungssystem 
    Das europ. Zulassungssystem unterscheidet in ein zentrales Zulassungsverfahren und ein dezentrales Verfahren. Zentrale Verfahren werden von der "European Aagency For The Evaluation Of Medical Products" kurz EMEA durchgeführt und sind obligatorisch für z.B. neue, innovative Produkte oder z.B. Biotechnologisch gewonnene Arzneimittel.weiter>>>
     
  16. Europäischer Binnenmarkt
    Der europäische Binnenmarkt sieht u. a. einen freien Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsländer vor. Arzneimittel sind hiervon prinzipiell nicht ausgenommen. Allerdings kann ein Mitgliedsland Einschränkungen hiervon vornehmen, wenn beispielsweise eine "Gefährdung der öffentl. Gesundheit" dies erforderlich machen.weiter>>>
     
  17. Empowerment
    Empoverment bedeutet die aktive Stärkung der Patientenrolle durch Verbesserung der Informiertheit, der Selbstmanagement- und der Krankheitsbewältigungskompetenzen sowie der sozialen Kompetenzen in der Interaktion zum Arzt. Sie zielt auf die Stärkung der Souveränität, der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Patienten.weiter>>>
     
  18. Leiter der klinischen Prüfung
    Gesamtleitung der Studie, Organisation, Koordination, medizinische Letztverantwortung. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz). Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  19. Stufenplanbeauftragter
    U. a. Sammlung, Überprüfung, Bewertung, Koordination der erforderlichen Maßnahmen und Führung von Aufzeichnungen gemeldeter Arzneimittelrisiken. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz). Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  20. Informationsbeauftragter
    Verantwortliche Wahrnehmung der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel. U.a. Beachtung des Verbots der Irreführung bei Bezeichnung, Angabe und Aufmachung, der Zulassungsstimmigkeit von Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz).weiter>>>
     
  21. Vertriebsleiter
    Inverkehrbringen der Arzneimittel entsprechend den Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln und des Heilmittelwerbegesetzes. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz). Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  22. Kontrollleiter
    Prüfung der Arzneimittel auf die erforderliche Qualität entsprechend den Vorschriften. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz). Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  23. Herstellungsleiter
    Herstellung, Lagerung und Kennzeichnung der Arzneimittel entsprechend den geltenden Vorschriften. Verantwortlicher im Sinne des AMG (Arzneimittelgesetz). Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  24. Double Aging-Prozeß
    Die aktuelle demographische Entwicklung führt durch den anhaltenden Geburtenrückgang und durch die stetig steigende Lebenserwartung zu einem verstärkten Alterungsprozeß der Gesellschaft. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  25. Disease Management
    Disease Management bezeichnet die systematische Abstimmung der Behandlungsangebote unterschiedlicher Versorgungssektoren aufeinander (z. B. ambulante und stationäre Therapie, Rehabilition, Nachsorge und Pflege). Sie zielt auf die Entschärfung der Schnittstellenproblematik des Gesundheitswesens und die Verminderung von Compliance-Risiken durch verbesserte Koordination.weiter>>>
     
  26. Concordance
    Concordance steht für die partnerschaftliche Kooperation zwischen Arzt und Patient. Sie setzt voraus... * eine vertrauensvolle Beziehung * Kooperation und gleichberechtigtes Verhältnis * eigenverantwortliche und konsensuale Entscheidungen * aktive Teilhabe des Patienten an der Planung und Realisierung der Behandlungsmaßnahme ("als Ko-Therapeut", "Experte in eigener Sache")weiter>>>
     
  27. Compliance
    Compliance bezeichnet die Fähigkeit, Bereitschaft und Gelegenheit von Patienten zur Erfüllung von Therapieanforderungen und aktiver Therapiebeteiligung. Quelle: www.consumer-health-care.de weiter>>>
     
  28. Arzneimittelrecht 
    Nationale Rechtsvorschriften, das Arzneimittel betreffend sind u.a. das Arzneimittelgesetz (AMG), das Gesetz über unlauteren Wettbewerb, das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Sozialgesetzbuch V, die Apothekenbetriebsordnung und z.B. das Betäubungsmittelgesetz mit angegliederten Rechtverordnungen. Quelle: www.weiter>>>
     
   


 
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